Aktuelles:
ANTRAG DER FWG IM KREISTAG vom 24.04.2025:
PERSONALREDUZIERUNG UND VERZICHT ERWEITERUNGSBAU

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ANTRAG

auf unverzügliche Umsetzung Desk-Sharing Verfahrens zur Mehrfachnutzung von Arbeitsplätzen

schrittweise Reduzierung von Personalstellen wie im Konsolidierungsgutachten vorgeschlagen

Aufgabe des Vorhabens, das Landratsamt durch einen Erweiterungsbau zu vergrößern

Einstellen der Planungen für einen Erweiterungsbau

Anpassung der Stellenpläne ab den Haushaltsjahr 2026 auf tatsächlich Notwendige

 

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren des Kreistages,

über viele Jahre haben wir die Personalsteigerungen, sowohl vom Volumen des Finanzbedarfes als auch von der Anzahl der Stellen, umfassend hinterfragt.

Durch das nun vorliegende Konsolidierungsgutachten wurden wir in unseren Auffassungen im Bereich des Personals, der Personalkosten und der räumlichen Notwendigkeiten voll umfänglich bestätigt.

Wir führen hier u. a. die im Konsolidierungsgutachten getroffenen Aussagen in Textziffer 11 / Seite 29 seines Berichtes auf:

„Im Verwaltungsbereich des Landratsamtes wurden zum Zeitpunkt der Erhebung rd. 380 Mitarbeiter beschäftigt. Bis auf einzelne Ausnahmen (z.B. in der EDV) wird jedem Mitarbeiter ein eigener Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Bei Anwendung der Desk-Sharing oder der Office-Sharing-Quote könnte der Arbeitsplatzbedarf von 370 auf 300 Büroarbeitsplätze, oder bei Anwendung der Office-Sharing-Methode noch deutlich mehr, zeitnah reduziert werden“.

Zusätzlich lässt sich neben nicht benötigten Raumbedarf noch eine jährliches Sachkosteneinsparung in Höhe von 300 T€ realisieren.

Ebenso sehen die Gutachtenersteller weitere erhebliche Personaleinsparungen durch Stellenreduzierungen, die in weiteren Textziffern dargestellt sind.

Dies haben wir seit Jahren identisch so gesehen und die Feststellungen des BKPV überraschen uns nicht. Ich führe zu diesem Sachverhalt nachfolgend aus.

Aus der Konsequenz hieraus ist eindeutig für uns abzuleiten, dass ein Erweiterungsbau des Landratsamtes nicht zu begründen ist und deshalb die Planungen und Überlegungen einer solchen Erweiterung, mit einem geschätzten Volumen von 13,75 Mio. €, einzustellen sind. Hierrüber bitten wir zeitnahe Beschlussfassung des Kreistages.

Die ständigen Ausweitungen des Personalkörpers seit dem Ende der Amtszeit Dietel haben wir permanent angeprangert. Unser Aussagen hierzu, waren und sind klar und eindeutig.

Seit 2008 bis 2019 in der Ära Hübner wurden im Landratsamt Bayreuth die Anzahl der umgerechneten Vollzeitbeschäftigten - Vollzeitäquivalente (nicht die Anzahl der Stellen – diese sind wesentlich höher) von damals 182,48 auf 233,55 umgerechnete Vollzeitbeschäftigte erhöht. Das waren 51,07 VZÄ oder ca. 28 % mehr.

Alleine seit 2020 bis zu den beabsichtigten Stellenbesetzungen in 2025 werden diese auf 275,04 ansteigen. In diesen dann sechs Jahren wäre somit eine weitere Steigerung von 41,54 VZÄ geschaffen worden sein.

Die Steigerung 2008 – 2025 beträgt somit 92,61 umgerechnete Vollzeitarbeitskräfte und ist somit eine Ausweitung des Personalkörpers um mehr als die Hälfte oder 50,75 %. (Schaubild beigefügt)

Bei der Anzahl der Arbeitsplätze ist die Entwicklung nahezu identisch. Mussten wir 2008 ca. 240 Arbeitsplätze vorhalten und ausstatten so sind es 2025 schon 380 Arbeitsplätze.

Bei der Ausweitung des Personals sind die Personalkosten nur ein Teil von steigenden Aufwendungen. Für die Vielzahl der neuen Stellen müssten selbstverständlich Arbeitsplätze mit adäquater Ausstattung und EDV geschaffen werden.

Es sollte deshalb ab 2026 die Stellenanzahl der VZÄ auf 270 rückgeführt werden und in den folgenden Jahren sukzessive der Stellenabbau durch Fluktuation weiter zurückgeführt werden.

Ab dem Haushaltsjahr 2026 ist die fraktionsübergreifende Vereinbarung zur Stellenanzahl im Kreishaushalt, die bei der Haushaltsberatungssitzung 2025 getroffen wurde, umzusetzen.

Diese besagte, dass eine Stellenanzahl in den Stellenplänen identisch ist mit den Vollzeitäquivalenten der beschäftigten Mitarbeiter. Das Vorhalten von 50 – 60 weiteren Stellen zum tatsächlichen Bedarf ist nicht nachvollziehbar und deshalb zu ändern.

Wegen der notwendigen Ausgabenrückführungen zum Erhalt der Handlungsfähigkeit unseres Landkreises bitten wir um zeitnahe Beschlussfassung über unseren Antrag.


Hans Hümmer, Fraktionsvorsitzender

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