Aktuelles (05.03.2026):
Haushalt 2026 des Landkreises Bayreuth

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Anmerkungen zum Kreishaushalt des Landkreis Bayreuth 2026
Von Hans Hümmer, Fraktionsvorsitzender der FWG Kreistagsfraktion


Das Konsolidierungsgutachten – Bestätigung ohne Konsequenz

Seit Jahren haben wir ein Konsolidierungsgutachten gefordert. Nun liegt es vor. Erstellt vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, enthält es zahlreiche Hinweise, die unseren langjährigen Forderungen deckungsgleich entsprechen. Einsparpotenziale von über fünf Millionen Euro jährlich werden aufgezeigt.
Doch Erkenntnis allein genügt nicht. Es braucht den Willen zur Umsetzung. Beim Regionalen Gründerzentrum RIZ etwa wurde die finanzielle Beteiligung durch uns und den Gutachter deutlich in Frage gestellt. Dennoch entschied sich die Mehrheit gegen eine grundlegende Änderung. Wieder blieb es bei der Fortführung bestehender Strukturen.

So tritt nun ein, wovor wir gewarnt haben: Großvolumige Investitionen und steigende laufende Ausgaben belasten den Haushalt nachhaltig. Wir haben nicht ausreichend unterschieden zwischen zwingend Notwendigem, Wünschenswertem und Entbehrlichem. Der Eindruck entsteht: Es wurde nahezu alles umgesetzt, ohne Prioritäten klar zu definieren.


Die Kreisumlage – eine dramatische Entwicklung

Ein zentrales Thema ist die Kreisumlage. Vor 6 Jahren hat der damalige Landratskandidat Wiedemann wörtlich ausgeführt: „Damit unsere finanziell teils arg gebeutelten Gemeinden nicht auch noch vom Kreis über Gebühr belastet werden, sind Rücklagen so gering wie möglich zu halten, damit die niedrige Kreisumlage beibehalten werden kann.– Zitat Ende“

Schauen wir auf die Zahlen: 2021 wurden von den Gemeinden 35,6 Millionen Euro erhoben. Der Haushalt 2026 sieht nun 69,7 Millionen Euro vor – beinahe eine Verdoppelung innerhalb weniger Jahre. Das ist keine marginale Anpassung, sondern eine strukturelle Veränderung.
Die Schlüsselzuweisungen des Freistaats lagen 2021 bei rund 33,6 Millionen Euro und deckten nahezu die Kreisumlage. 2026 erhalten die Gemeinden etwa 39,3 Millionen Euro – müssen aber rund 30 Millionen Euro mehr an den Landkreis abführen als noch 2021. Das bedeutet: Trotz höherer Zuweisungen bleibt unter dem Strich deutlich weniger Handlungsspielraum.

Für Städte wie Pegnitz hat das spürbare Folgen. Viele Kommunen im Landkreis sind inzwischen Stabilisierungsgemeinden. Sie sind auf staatliche Sonderhilfen angewiesen, kürzen freiwillige Leistungen für Vereine, karitative Organisationen und kirchliche Einrichtungen – oder streichen sie ganz. Doch gerade diese freiwilligen Leistungen sind es, die eine Gesellschaft lebenswert machen.

Wir denken, dass die nachfolgenden Schaubilder für jeden erkennen lassen, dass unsere Gemeinden sich in die Handlungsunfähigkeit bewegen:



Das Personalproblem!

Die ständigen Ausweitungen des Personalkörpers seit dem Ende der Amtszeit Dietel haben wir permanent angeprangert. Ebenso die unzureichende Mehrfachnutzung von Arbeitsplätzen und die Möglichkeit von Homeoffice.
Unsere Aussagen hierzu, waren und sind klar und eindeutig. Sie wurden jetzt durch das Konsolidierungsgutachten zu 100 % bestätigt.
Der Punkt Personal ist durch uns und im Konsolidierungsgutachten in seiner Durchgängigkeit beleuchtet. Volumengroße Einsparungen sind sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Investitionshaushalt möglich. Wenn die allerorts angeführte unabdingbare „Entbürokratisierung“ wirklich erfolgen sollte, ist beim Personal der Hauptansatzpunkt.

Der Prüfungsverband führt in Textziffer 11 / Seite 29 seines Berichtes auf:
„Im Verwaltungsbereich des Landratsamtes wurden zum Zeitpunkt der Erhebung rd. 380 Mitarbeiter beschäftigt. Bis auf einzelne Ausnahmen (z.B. in der EDV) wird jedem Mitarbeiter ein eigener Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Bei Anwendung der Desk- Sharing oder der Office-Sharing-Quote könnte der Arbeitsplatzbedarf von 370 auf 300 Büroarbeitsplätze, oder bei Anwendung der Office-Sharing-Methode noch deutlich mehr, zeitnah reduziert werden“.

Man spart hierbei sogar noch jährliche Sachkosten von 300 T€.
Ebenso sieht der BKPV erhebliche Personaleinsparungen vor, die in weiteren Textziffern dargestellt werden.
Dies haben wir seit Jahren identisch so gesehen und die Feststellungen des BKPV überraschen uns nicht. Der Fraktionsvorsitzende führt zu diesem Sachverhalt nachfolgend aus.

Deshalb anstelle Erweiterungsbau veränderte Nutzungskonzepte.

Landkreisdienstleistungen auch in Kreisstandorte
Neubauabsicht Verwaltungsgebäude nicht mehr weiterverfolgen zugunsten vorhandener Immobilien im Kreisgebiet

Z. B. nach Auflösung der Hotelfachschule in Pegnitz haben wir beantragt, dort eine Außenstelle des Landratsamtes einzurichten – verkehrsgünstig gelegen, Bahnhofnähe, mit vielen Parkplätzen und geeigneter Infrastruktur. Leider hat uns der Landrat, der es vor 6 Jahren forderte, nicht unterstützt.
Dieser Vorschlag fand im Weiteren keine mehrheitliche Unterstützung. Besonders anzumerken ist, dass gerade auch die Kreisräte aus Pegnitz und dem Süden nicht zugestimmt haben, die immer propagierten, dass wir eine starke Vertretung im Kreistag aus dem Süden brauchen.

Stattdessen wurden Planungen für einen Erweiterungsbau weiterverfolgt.
Dabei weist selbst das vorliegende Konsolidierungsgutachten des Kommunalen Prüfungsverbandes darauf hin, dass durch Personalreduzierungen und Mehrfachnutzung von Büroarbeitsplätzen bis zu 80 Büros eingespart werden könnten. Eine naheliegende Konsequenz hieraus ist eben, auf einen millionenschweren Neubau zu verzichten. Doch auch hier blieb eine Kurskorrektur aus.

Seit 2008 bis 2019 in der Ära Hübner wurden im Landratsamt Bayreuth die Anzahl der umgerechneten Vollzeitbeschäftigten - Vollzeitäquivalente (nicht die Anzahl der Stellen – diese sind wesentlich höher) von damals 182,48 auf 233,55 umgerechnete Vollzeit- beschäftigte erhöht. Das waren 51,07 VZÄ oder ca. 28 % mehr.

Alleine seit 2020 bis zu den beabsichtigten Stellenbesetzungen in 2025 werden diese auf 275,04 ansteigen. In diesen dann nur sechs Jahren wäre somit eineweitere Steigerung von 41,54 VZÄ das Mehrbelastungsergebnis.

Die Steigerung 2008 – 2025 beträgt somit 92,61 umgerechnete Vollzeitarbeitskräfte und ist somit eine Ausweitung des Personalkörpers um mehr als die Hälfteoder 50,75 %.

Bei der Anzahl der Arbeitsplätze ist die Entwicklung nahezu identisch. Mussten wir 2008 ca. 240 Arbeitsplätze vorhalten und ausstatten, so sind es 2025 schon380 Arbeitsplätze.

Bei der Ausweitung des Personals sind die Personalkosten nur ein Teil von steigenden Aufwendungen. Für die Vielzahl der neuen Stellen müsstenselbstverständlich Arbeitsplätze mit adäquater Ausstattung und EDV geschaffen werden.
Es ist deshalb ein Einstellungsstopp zu verfügen und das Personal im Sinne von Entbürokratisierung zurückzuführen.
Es bedarf grundsätzlich keiner weiteren Erläuterungen bei Betrachten der nachfolgenden Schaubilder.

Zusätzlich zu dieser unvorstellbaren Personalausweitung müssen weitere 15 Stellen noch hinzugezählt werden. Diese wurde uns überhaupt nicht kommuniziert.Es sind die weggefallenen Stellen seit 2008 in der Hotelfachschule. Diese waren damals ca. 16 VZÄ und sind in 2025 noch 0,77 VZÄ. Sprich man hat diese 15 Stellen einfach im Landratsamt besetzt. Dieses Vorgehen halte ich für unlauter. Bei Darstellung dieses Sachverhaltes ist der sprunghafte Anstieg noch wesentlich steiler!

Unter Einbeziehung dieser versteckten Stellenmehrungen, die durch das Wegfallen der Hotelfachschule entstehen, wären diese von 2020 bis 2025 um weitereca. 47,2 VZÄ erhöht worden.

Die Steigerung 2008 – 2025 beträgt unter Einbeziehung des Hotelfachschulen Faktors ca. 107,8 umgerechnete Vollzeitarbeitskräfte und ist somit eineAusweitung des Personalkörpers um ca. 65 %.

Dies ist durch nichts Nachvollziehbares begründbar!

 



Sind Krankenhäuser unter kommunaler Trägerschaft noch überlebensfähig?

Die genommene Entwicklung der Krankenhäuser Klinikum Bayreuth und Hohe Warte ist immer kritischer unter der Zukunftsperspektive zu betrachten.
Hier wird auch zu hinterfragen sein, ob in Anbetracht der jetzigen problematischen Finanzsituation und der Investitionsabsichten ein kommunaler Aufsichtsrat den Ansprüchen und Anforderungen eines Klinikbetriebs mit mehr als 3.300 Beschäftigten gerecht werden kann.

Die in meiner Zeit als Aufsichtsrat des Klinikums gewonnen subjektiven Erkenntnisse veranlassen mich zu dieser Hinterfragung.

Nüchtern betrachtet würde sich wegen der entstandenen Verluste ein nicht unerheblicher Zuschussbedarf des Landkreises ergeben.

Der Planansatz 2024 ging von einer Verlustprognose von 33 Mio. € aus. Über die Medien hat man darzustellen versucht und der Öffentlichkeit suggeriert, welch großer Erfolg es ist, tatsächlich nur 20 Mio. € Verlust produziert zu haben.

Die Darstellung in Tageszeitungen, dass 20 Mio. € Verlust anscheinend Freude und Jubel hervorrufen und in der Folge keine kritischen Betrachtungen mehr nach sich ziehen, ist wahrscheinlich auch ein Nachweis des fortschreitenden Verfalls in unserer Gesellschaft und in unseren Medien.

Fakt ist, dass zur Abdeckung der Verluste liquide Mittel nicht mehr ausreichend waren. So wurde eine Investitionsbeteiligung des Zweckverbandes, einfach zweckentfremdet umgewidmet, um ausreichende Liquidität für den laufenden Betrieb zu schaffen.

Weiteres Vorgehen des Zweckverbandes, für den die Stadt und der Landkreis vollumfänglich in der Haftung stehen, ist einfach Bürgschaftserklärungen zur Beschaffung neuer Liquidität für die Betriebsgesellschaft abzugeben.

Die abgegebenen Bürgschaften belaufen sich mittlerweile auf über 90 Mio. €. Wovon ca. 30 Mio. ursächlich den laufenden Finanzierungsengpässen zuzuordnen sind.
Durch dieses hinterfragungswürdige Prozedere werden aktuell die laufenden Haushalte von Stadt und Landkreis nicht belastet. Beim Eintreten der Inanspruchnahme dieser Bürgschaft kann nur über Kreditaufnahmen reagiert werden.

Korrekt wäre es bei fehlender Liquidität, die Defizite durch Ausgleich in Geld abzudecken. Für mich ist es mehr als unseriös hieraus entstehende Belastungen einfach an die Zukunft weiterzuleiten, ohne zu wissen ob hier Ausgleichmöglichkeiten überhaupt jemals noch geschaffen werden können.

Wie hier Defizite und ein Investitionsvolumen für Sanierung oder Neubau mit 900 Millionen €, unter der Prämisse von 300 Mio. € Eigenbeteiligung geschultert werden können, übersteigt meine Vorstellungskraft.

In einer früheren Ältestenausschusssitzung wurde der Kapitalbedarf für die Sanierung – Erweiterung – Erneuerung des Klinikums dargestellt, was aus der beigefügten Anlage ersichtlich ist.

Deshalb wird man wahrscheinlich die Investitionsbeteiligung für das Krankenhaus am Kreditmarkt finanzieren müssen. Wenn man die Kreditfinanzierung rechnerisch auf die Kreisumlage über eine Kreditfinanzierung betrachtet, wird dies für den Landkreis zu folgender ungefähren linearen Kreisumlagensteigerung p.a. führen:

Finanzierungsbedarf 140 Mio. €
Zinsbelastung bei 3,5 % Festzins auf 40 Jahre (anfänglich 4,9 Mio. fallend auf 0 im 40. Jahr) ist durchschnittlich ca. 2.350.000,-- € Jahresbelastung
Tilgung oder Abschreibung 40 Jahre Nutzungsdauer p.a. führt zu ca. 3.500.000 € jährlicher Belastung
Alleine dies bedeutet eine weitere jährliche Mehrbelastung von ca. 4 -5 % Punkte Kreisumlage

Die genommene Entwicklung der Krankenhäuser Klinikum Bayreuth und Hohe Warte wurde von uns immer kritisch unter der Zukunftsperspektive betrachtet.
Ich bezweifle, ob wir es uns unter solchen Vorzeichen und für mich hinterfragungswürdigen Finanzaktionen noch leisten können, das Klinikum in kommunalen Händen zu halten.

Außer der Bund sichert durch umfangreiche Gesetzesänderungen eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage für Krankenhäuser unserer Größe.
Wie die Verschuldung des Landkreises alleine durch die Kreditaufnahmen des Klinikums Bayreuth steigen wird, kann aus der nachfolgenden Grafik entnommen werden.

Sollten aber jährlich, so wie in dieser Haushaltsvorlage 2026 notwendig, weitere 5 Millionen Kreditaufnahmen jährliche Kreishaushaltwirtschaft notwendig werden, so würde in der Zeitphase 2030 – 2038 die Verschuldung in der Prognose von 118,6 Mio. auf 154,8 Mio. ansteigen.

Rechnet man die erfolgte oder zu erwartende Baukostensteigerung bei der Klinikumsanierung noch hinzu - die jetzige Kostenschätzung liegt auch schon 4-5 Jahre zurück – und den Bedarf für die Gesamtschule Hollfeld noch mit ein, wird die Verschuldung wahrscheinlich noch wesentlich höher sein.

Alternative hierzu wäre nur die Höhe der Kreisumlage weiter dramatisch nach oben zu führen.

Es muss jetzt gehandelt werden, nicht auf dem halben Weg, wo unter Umständen die Übernahme für 1,– € erfolgt und wir schon riesige Kreditverpflichtungen eingegangen sind.

 

Kreditaufnahmen Kreishaushalt 2026:
6.534.700,00 €
davon 1.350.000,00 € für Klinikum
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
= 5.184.700,00 € Für Haushaltsabwicklung 2026


Krankenhaus Bayreuth
Eingegangene Bürgschaften
gegenüber der Krankenhaus GmbH

1. Durch den Landkreis selbst:
16,25 Mio. €
davon für die Apotheke 13,5 Mio. €
davon für laufende Kosten 2, 75 Mio. €

2. Durch den Krankenhauszweckverband:
30.774.976 €
Anteil Landkreis 13.848.739 € = 45 %

 

 

So einfach sieht es der Klinikum-Geschäftsführer in seinem Lagebericht!


Der Zuschussbedarf für die Zweckverbände, der vom Landkreis Bayreuth abzudecken ist, entwickelt sich dramatisch nach oben.

Wir haben teilweise einen für die Gesamtheit der Landkreisbevölkerung nicht vertretbaren Gigantismus bei den Zweckverbänden, unter dem Deckmantel einer
Zukunftsverbesserung, in Gang gesetzt.

Der Ablauf dieser enorm finanziell belastenden Vorgänge lief immer identisch ab. Die Zweckverbände, die gemäß den Anteilen ihrer Verbandsmitglieder im
Entscheidungsgremium Sitz und Stimme haben, beschließen Prestigeprojekte, finanzieren diese über Kredite und beweihräuchern sich, was Großartiges sie vollbracht haben.

Nach kurzen Zeiträumen müssen durch die Verbandsmitglieder dann gemäß ihrenAnteilen die Schuldzinsen, der Unterhalt, die laufenden Kosten, die Personalmehrungen und die Tilgung bezahlt werden.

Der Landkreis hält hier meist die allergrößten Anteile am jeweiligen Zweckverband.Die Verbandsgremien werden überwiegend durch Verbandsräte vor Ort besetzt, dadurch ist weiter vielleicht der Blick durch die Brille nur auf den betreffenden räumlich begrenzten Teil des Landkreises gerichtet. Man muss es ja selbst nicht bezahlen.

Das Vorgehen und Handeln könnte dem entsprechen, wie es der römische Politiker,Bankier und Philosoph Seneca, der zur Zeit von Jesu Christus lebte (4 v.Chr.-65 n.Chr.), wie folgt beschrieben hat: „Leute lernen deshalb das Notwendige nicht, weil sie Überflüssiges gelernt haben“.

Dieses Handeln könnte man im Ergebnis für den Landkreis Bayreuth auch so umschreiben, dass wir ganz einfach nicht unterschieden haben zwischen:

Zwingend erforderlich und notwendig
Wünschenswert
Nicht erforderlich

Wir haben alles getan!

Das nachfolgende Schaubild



Zweckverbände und Investitionen – das Beispiel Fichtelgebirge

Ein weiteres Beispiel ist der Zweckverband „Förderung des Tourismus und Wintersports im Fichtelgebirge“. Die damalige Aussage des jetzigen Landrates – auszugsweise – war:
„Nahezu unglaublich mutet an, dass das Gremium Kreistag bei den 26 Millionen Investitionen keinerlei Mitbestimmung hatte…………….und weiter aus gut unterrichteten Kreisen ist mir bekannt, dass mindestens ein mir namentlich bekanntes privates Unternehmen Interesse daran gehabt hätte, die Seilbahnen am Ochsenkopf zu übernehmen…….... Ich rechne fest damit, dass es bei 26 Mio. € nicht bleiben wird. Bei 15 % Miniförderung bedeutet dies, dass die Kosten kaum mehr zu stemmen sein werden. Natürlich werde ich mich weiter nachdrücklich für eine höhere Förderung einsetzen, gelingt das nicht werden wir gezwungen sein, die jetzigen Planungen zu überarbeiten“.

Die Realität heute: Bereits getätigte Investitionen von rund 46,8 Millionen Euro, geplante weitere 7,3 Millionen Euro – insgesamt also 54,1 Millionen Euro. Dem stehen Zuschüsse von etwa 13,7 Millionen Euro gegenüber. Die Eigenbelastung steigt somit auf über 40 Millionen Euro.

Vergleicht man dies mit den ursprünglich genannten 26 Millionen Euro und einer damals als kritisch bewerteten Eigenbelastung von rund 22 Millionen Euro, so ist die heutige Situation nahezu doppelt so hoch. Die Frage drängt sich auf: Wo blieb die angekündigte Überprüfung? Wo wurde intensiv nach privaten Investoren gesucht? In den Gremien war davon kaum noch die Rede.

Hinzu kommt eine strukturelle Schieflage: Der Landkreis ist zu 83 Prozent am Zweckverband beteiligt. Städte wie Pegnitz bezahlen über die Kreisumlage erhebliche Beträge – teils mehr als Gemeinden, die unmittelbare Nutznießer der Einrichtungen sind. Gleichzeitig muss Pegnitz selbst jährlich Millionenbeträge für den Defizitausgleich des eigenen Bades aufbringen, das auch dem südlichen Landkreis dient. Eine gerechte Verteilung der Finanzmittel sieht anders aus.

Unser Antrag zur Gründung eines erweiterten Zweckverbandes, um Tourismuseinrichtungen gerechter zu finanzieren, wurde abgelehnt – auch mit der Stimme des Landrates. Dabei war vor der Wahl ausdrücklich von einer Neuordnung der Zweckverbände und der Nutzung von Synergien die Rede.


Therme Obernsees

Es wird einfach ein Förderantrag vergessen zu stellen. Schaden insgesamt über 3 Mio. €

 

 


 


Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)

Per Zufall hinterfrage ich bei der Betrachtung der ständig steigenden Umlagen die Gründe dieses Anstiegs. Seitens des Landrates kann diese Anfrage nicht beantwortet werden, da zuerst die Geschäftsführung befragt werden muss.

Weiter fällt mir auf, dass dieser Zweckverband Rücklagen in Millionenhöhe aufbaut und vorhält. Eigentlich nicht vorstellbare Ursache ist, dass der Zweckverband Millionen bei seinen Mitgliedern für Baumaßnahmen angefordert hat, ohne baulich entsprechend tätig geworden zu sein. Für diese Millionen muss der Landkreis Zinsen bezahlen, während beim Zweckverband das Geld auf Tagesgeldverfügbarkeit gebunkert ist.

Wo hat hier Kontrolle stattgefunden?


Nichtbeachtung des kommunalen Haushaltsrechtes führt beim Landkreis Bayreuth zu enormen finanziellen Mehrbelastungen, was auch Rechtsaufsichten nicht zu interessieren scheint.

Die gewichtige Rechtsvorgabe des kommunalen Haushaltsrechtes, dass bei den Haushaltsansätzen nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden, die im betreffenden Haushaltsjahr mit größter Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich kassenwirksam werden, wird im Landkreis Bayreuth schlichtweg nicht beachtet.

Dies begründet sich dadurch, dass z. B. enorme Finanzmittel für Investitionen in den Baubereich Straßenbau und Hochbau über genehmigte Kreishaushalte bereitgestellt wurden, jedoch zu überwiegenden Teilen keine Bautätigkeit erfolgte.

Betrachten wir das Jahr 2020, das erste abgewickelte Haushaltsjahr von Landrat Wiedemann. Das Ergebnis ist wie folgt: Haushaltsrechtlich waren für Baumaßnahmen 14.974.000,00 € Investitionsmöglichkeiten durch den Kreistag geschaffen, tatsächlich wurden 3.957.518,74 € investiert.

Die Zahlen 2021 erfahren die deckungsgleiche Fortsetzung dieser Nichteinhaltung des Kassenwirksamkeitsgebotes. 16,76 Millionen konnten 2021 gemäß den Festlegungen unserer Haushaltswirtschaft in Baumaßnahmen investiert werden, tatsächlich wurden aber nur ca. 4.486.168,00 € investiert. Dies sind gerade mal 26,77 % des Möglichen.

Im Haushaltsjahr 2022 waren im Baubereich zu nicht verbrauchten Finanzmitteln aus den Vorjahren in Höhe von 12.945.200,00 € zusätzlich weitere Finanzmittel in Höhe von 3.224.900,00 € für Investitionen bereitgestellt worden, so dass wir 16.170.100,00 € in marode Infrastruktur hätten investieren können, aber nur 4.352.221,41 € wurden investiert. Das Ergebnis ist, dass dann ein Bauvolumen von 11.817.878,59 € einfach nicht realisiert wurde. Sprich ca. 73 % der möglichen Investitionen wurden einfach nicht umgesetzt.

Lückenlos im Haushaltsjahr 2023 das gleiche Spiel. Im Haushaltsjahr 2023 wurden im Baubereich aus 2022 und ggf. Vorjahren 9.899.900,00 € übertragen und weitere Finanzmittel in Höhe von 4.899.500, € für Investitionen bereitgestellt. Von zur Verfügung stehenden Mittel in einem Gesamtvolumen von 14.799.400, -- € wurden wieder nur 3.584.048,64 € oder nur ein Viertel (ca. 24 %) investiert.

Der Blick in das letzte abgerechnete Haushaltsjahr 2024 lässt leider auch keine allzu großen Veränderungen erkennen.

Im Haushaltsjahr 2024 standen für den Baubereich insgesamt 17.618.700,00 € zur Verfügung. Tatsächlich wurden wieder nur 7.961.928,56 € investiert, obwohl unsere Kreisstraßen dringend eine deutlich höhere Erneuerungsrate benötigten.


Trotz Rechtsvorgabe des kommunalen Haushaltsrechtes, dass bei den Haushaltsansätzen nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden, die im betreffenden Haushaltsjahr mit größter Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich kassenwirksam werden, wurde anders gehandelt.

Obwohl für geplante Investitionen des Kreises über die Kreisumlage das Geld bereitgestellt war, wurden viele nicht wie beabsichtigt umgesetzt.

Im Prinzip wäre hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt 2024 anwendbar. Der Landkreis erhebt Finanzmittel, für beabsichtigte Investitionen und tätigt diese aber nicht. Es liegt m. E. analog eine Mittelzweckentfremdung wie beim Bundeshaushalt vor.

Fakt ist, dass eine Vielzahl von Maßnahmen einzeln betrachtet in einem Haushaltsjahr auch volumenmäßig abzuwickeln gewesen wären, jedoch zwischen Planansatz und tatsächlicher Ausführung mehrere Jahre vergehen. Dies führt zu erheblichen Verteuerungen, die dann über die Umlagezahler den Bürgern zur Begleichung vorgelegt werden.

Wie hoch diese Mehrbelastungen sich darstellen, kann von jedermann mit Kenntnissen in Grundrechenarten ermittelt werden. Problemstellung für den Landkreis Bayreuth und seine 33 Gemeinden ist: Wir müssen eine verfallene Infrastruktur, die überlebenswichtig für Wirtschaft, Handel und Beschäftigung ist, wieder auf Vordermann bringen. Da ist es bereits Fünf nach Zwölf!

In den nächsten 20 Jahren muss die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland 800 Milliarden Euro investieren, um die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der gewohnten Qualität und Sicherheit am Laufen zu halten. Das geht aus einer Studie von Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) hervor. Der VKU vertritt etwa 90 Prozent der Trinkwasserversorger und 45 Prozent der Abwasserentsorger im Land.


In einem für mich wahrgenommenen Schaulaufen über die Medien und sozialen Netzwerken wird dann versucht, dem Bürger volumengroße Leistungserbringung darzustellen.

Aber ist dies gemäß meinen vorangegangenen Ausführungen und der nachfolgenden Zeitungsberichterstattungen auch wirklich so?

Bei vielen Berichterstattungen über das ganze Jahr hinweg, werden wir auch über Einweihungen geringen Umfanges, bei Meetings in der Sauna oder im Schwimmbecken, bei den oberfränkischen Gummistiefelweitwerfmeisterschaften usw. sehr ausführlich informiert.

Passend zu den Investitionen im Baubereich sind mir zwei Berichterstattungen aufgefallen:

Nordbayerische Nachrichten vom Mo., 23.02.2026

NN und NK vom 21.06.2025


Den Preis für den laufenden Meter habe ich deshalb errechnet und angeführt um mal vergleichende Gedanken anzustellen, die im Ergebnis sicherlich hypothetisch sind.

Wir als Juragruppe haben in den letzten 4 Jahren 26.255 Meter Wasserleitungen mit einem Investitionsvolumen von 20,353 Mio. €, was einem Meterpreis von 775,22 € entspricht, saniert. Davon haben wir im letzten Jahr 7.265 Meter saniert, was bei gleicher Informationsintensität über die Medien, wie die für 160 Meter sanierte Kreistrasse, dann ca. 45 Medienauftritte zur Folge hätte haben können.

Ob wir dann 7265 Meter saniert hätten, bezweifle ich, denn meine Planungsabteilung mit 3 Personen hat hierfür umgerechnet über 2,1 Mio. Ingenieurkosten erarbeitet und die Zeit für Mediendarstellungen nicht mehr aufgebracht!

In Anbetracht dieser prekären Haushaltssituation mit einer äußert düsteren Zukunftsprognose sollten wir schon auf den Prüfstand stellen:
Ob die vielen Zweckverbände wie Klinikum, ZV-Förderung des Tourismus im Fichtelgebirge, ZV Therme Obernsees, Zweckverband Alarmierung Rettungsdienst,
ZV-Gesamtschule Hollfeld, ZV Fränkisches Schweiz Museum, und viele mehr einfach so im Vorbeigehen geführt werden können, wenn nebenbei auch noch eine
Kreisverwaltungsbehörde Führungsbedarf hat. Die dargestellten Schäden untermauern dies.

Weiter ob man auch bei den Tageszeitungen evtl. den Bild-Zeitungs-Journalismus zukünftig so intensiv mit fördern sollte. In Anbetracht dieser Haushaltszahlen benötigen wir einen anderen Sparwillen. Man hat den Eindruck, dass man trotz des vom BKPV erstellten Konsolidierungsgutachtens noch immer nicht bereit ist, die klaren Einsparungsmöglichkeiten umzusetzen.

Wir hätten schon längst beim Klinikum nach neuen Betriebsstrukturen Ausschau halten müssen. Wird die angedachte Haushaltswirtschaft nicht abrupt verändert, ist als Ergebnis zu befürchten, dass im Landkreis Bayreuth die Lebensverhältnisse gem. der gesetzlichen Vorgabe nicht mehr gleichwertig sein werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich diese falsche Weichenstellung mit enormen Auswirkungen nicht mit vertreten werde. Für die FWG-Fraktion kann ich keine
einheitliche Meinung dazu anführen.

Besonderer Dank gilt Herrn Kopp – Das Kompendium ist klar gegliedert, dargestellt und rechnerisch richtig. Die früher immer erheblichen Abweichungen zwischen PLAN und IST sind durch exakte Prognosen und Ansätze nicht mehr gegeben. Dies hat oft zu erheblich unterschiedlichen Auffassungen geführt. Für die problematischen Finanzentwicklungen ist nicht er zuständig, sondern das Kreistagsgremium.


Nachdem ich nach 30 Jahren aus diesem Kreistagsgremium selbstbestimmt ausscheide, ein paar persönliche Worte:
Politik lebt vom Vertrauen. Vertrauen entsteht durch Worte – aber es bleibt nur bestehen durch Taten. Genau hier liegt das Problem, das viele Bürgerinnen und Bürger zunehmend beschäftigt: Vor einer Wahl, wie der Bevorstehenden, hören wir klare Aussagen, deutliche Ankündigungen, ambitionierte Versprechen. Nach der Wahl jedoch scheint manches davon zu verblassen. Vor der Wahl ist eben nicht automatisch gleich nach der Wahl.

Warum sollten Wahlaussagen mehr sein als wohlklingende Formulierungen? Warum ist es so entscheidend, dass politische Versprechen auch tatsächlich umgesetzt werden? Weil Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine Option, sondern Verpflichtung ist. Wer um Stimmen wirbt, wirbt um Vertrauen. Und wer Vertrauen erhält, trägt Verantwortung. Wenn jedoch Ankündigungen folgenlos bleiben oder ins Gegenteil verkehrt werden, dann schwindet dieses Vertrauen – leise, aber dauerhaft.

Wir erleben seit Jahren, dass sich immer mehr Menschen von demokratischen Parteien und Wählervereinigungen abwenden. Diese Entwicklung ist gefährlich. Sie schwächt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und stärkt jene Kräfte, die einfache Antworten auf komplexe Fragen versprechen. Doch Demokratie lebt nicht von Lautstärke, sondern von Verlässlichkeit.

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