Aktuelles (27.06.2025):
Personalentwicklung Landkreis Bayreuth

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Die ständigen Ausweitungen des Personalkörpers seit dem Ende der Amtszeit Dietel haben wir permanent angeprangert. Ebenso die unzureichende Mehrfachnutzung von Arbeitsplätzen und die Möglichkeit von Homeoffice.

Unsere Aussagen hierzu, waren und sind klar und eindeutig. Sie wurden jetzt durch das Konsolidierungsgutachten zu 100 % bestätigt.

Der Punkt Personal ist durch uns und im Konsolidierungsgutachten in seiner Durchgängigkeit beleuchtet. Volumengroße Einsparungen sind sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Investitionshaushalt möglich. Wenn die allerorts angeführte unabdingbare „Entbürokratisierung“ wirklich erfolgen sollte, ist beim Personal der Hauptansatzpunkt.

Der Prüfungsverband führt in Textziffer 11 / Seite 29 seines Berichtes auf:

„Im Verwaltungsbereich des Landratsamtes wurden zum Zeitpunkt der Erhebung rd. 380 Mitarbeiter beschäftigt. Bis auf einzelne Ausnahmen (z.B. in der EDV) wird jedem Mitarbeiter ein eigener Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Bei Anwendung der Desk-Sharing oder der Office-Sharing-Quote könnte der Arbeitsplatzbedarf von 370 auf 300 Büroarbeitsplätze, oder bei Anwendung der Office-Sharing-Methode noch deutlich mehr, zeitnah reduziert werden“.

Man spart hierbei sogar noch jährliche Sachkosten von 300 T€.

Ebenso sieht der BKPV erhebliche Personaleinsparungen vor, die in weiteren Textziffern dargestellt werden.

Dies haben wir seit Jahren identisch so gesehen und die Feststellungen des BKPV überraschen uns nicht. Der Fraktionsvorsitzende führt zu diesem Sachverhalt nachfolgend aus.

Aus der Konsequenz hieraus ist eindeutig für uns abzuleiten, dass ein Erweiterungsbau des Landratsamtes nicht zu begründen ist und deshalb die Planungen und Überlegungen einer solchen Erweiterung, mit einem geschätzten Volumen von 13,75 Mio. €, einzustellen sind.

Die ständigen Ausweitungen des Personalkörpers seit dem Ende der Amtszeit Dietel haben wir permanent angeprangert. Unser Aussagen hierzu, waren und sind klar und eindeutig.

Seit 2008 bis 2019 in der Ära Hübner wurden im Landratsamt Bayreuth die Anzahl der umgerechneten Vollzeitbeschäftigten - Vollzeitäquivalente (nicht die Anzahl der Stellen – diese sind wesentlich höher) von damals 182,48 auf 233,55 umgerechnete Vollzeitbeschäftigte erhöht. Das waren 51,07 VZÄ oder ca. 28 % mehr.

Alleine seit 2020 bis zu den beabsichtigten Stellenbesetzungen in 2025 werden diese auf 275,04 ansteigen. In diesen dann nur sechs Jahren wäre somit eine weitere Steigerung von 41,54 VZÄ das Mehrbelastungsergebnis.

Die Steigerung 2008 – 2025 beträgt somit 92,61 umgerechnete Vollzeitarbeitskräfte und ist somit eine Ausweitung des Personalkörpers um mehr als die Hälfte oder 50,75 %.

Bei der Anzahl der Arbeitsplätze ist die Entwicklung nahezu identisch. Mussten wir 2008 ca. 240 Arbeitsplätze vorhalten und ausstatten, so sind es 2025 schon 380 Arbeitsplätze.

Bei der Ausweitung des Personals sind die Personalkosten nur ein Teil von steigenden Aufwendungen. Für die Vielzahl der neuen Stellen müssten selbstverständlich Arbeitsplätze mit adäquater Ausstattung und EDV geschaffen werden.

Es ist deshalb ein Einstellungsstopp zu verfügen und das Personal im Sinne von Entbürokratisierung zurückzuführen.

Es bedarf grundsätzlich keiner weiteren Erläuterungen bei Betrachten der nachfolgenden Schaubilder.

Zusätzlich zu dieser unvorstellbaren Personalausweitung müssen weitere 15 Stellen noch hinzugezählt werden. Dies wurde uns überhaupt nicht kommuniziert. Es sind die weggefallenen Stellen seit 2008 in der Hotelfachschule. Diese waren damals ca. 16 VZÄ und sind in 2025 noch 0,77 VZÄ. Sprich man hat diese 15 Stellen einfach im Landratsamt besetzt. Dieses Vorgehen halte ich für unlauter. Bei Darstellung dieses Sachverhaltes ist der sprunghafte Anstieg noch wesentlich steiler!

Hier wären in der Ära Hübner von 2008 bis 2019 die Anzahl der umgerechneten Vollzeitbeschäftigten - Vollzeitäquivalente (nicht die Anzahl der Stellen – diese sind wesentlich höher) sogar dann von 166,18 auf ca. 227 umgerechnete Vollzeitbeschäftigte gestiegen. Dies wären dann ca. 50,6 VZÄ mehr.

Unter Einbeziehung dieser versteckten Stellenmehrungen aus dem Wegfallen der Hotelfachschulen Stellen wären diese von 2020 bis 2025 um weitere ca. 47,2 VZÄ erhöht worden.

Die Steigerung 2008 – 2025 beträgt unter Einbeziehung des Hotelfachschulen Faktors ca. 107,8 umgerechnete Vollzeitarbeitskräfte und ist somit eine Ausweitung des Personalkörpers um ca. 65 %.

Dies ist durch nichts Nachvollziehbares begründbar!

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